Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für die pauschale Berechnung von Kindesunterhalt, differenziert nach dem Alter des Kindes und dem Nettoeinkommen des Unterhaltpflichtigen.
Die Richtsätze der ersten Einkommensgruppe entsprechen dem Mindestbedarf eines Kindes gemäß § 1612 a BGB.
Die Tabelle beruht auf Koordinationsgespächen unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V..
Sie wird regelmäßig aktualisiert.
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